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Adresseneinträge
Durch
das Absenden des Adressen-Eintragformulars entsteht
zwischen dem Eintragenden und dem BCH Internetservice
ein Vertrag. Dieser ist befristet und läuft mindestens
1 Jahr. Der Vertrag ist schriftlich fristgerecht kündbar
mit einer Frist von 30 Tagen zum Vertragsende. Der Vertrag
verlängert sich bei Nichtaufkündigung automatisch
jeweils um ein weiteres Jahr. Bei Aufkündigung
des Vertrags wird der Eintrag aus dem Datenbestand des
Informationszentrums für Nachlasspflegschaft gelöscht.
Gebühren werden pro Eintrag berechnet.
Die
Gebühren betragen derzeit:
| je
Link |
Euro
1,79 im Monat (zzgl. MwSt.) |
| Preisänderungen
bleiben vorbehalten |
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Die
Gebühren sind für ein Jahr im voraus zahlbar.
Die Eintragung in das Infomationszentrum für Nachlasspflegschaft
erfolgt nach Zahlungseingang.
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